Häufig gestellte Fragen

Q. WArum EIN VERSICHERUNGSMAKLER?

A. Ihr Versicherungsmakler ist selbstständiger Unternehmer und Experte in sämtlichen Versicherungsfragen. Ein Versicherungsmakler hat sämtliche Versicherungsunternehmen als Partner, er handelt unabhängig und ist an kein Versicherungsunternehmen gebunden. Nach Prüfung der individuellen Risikosituation kann er auf sämtliche am österreichischen Markt verfügbaren Versicherungsprodukte zurückgreifen und ist sogar gesetzlich verpflichtet, seinen Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.

Da der Versicherungsmakler nicht für einzelne Versicherungsanbieter arbeitet, steht er grundsätzlich - und auch gesetzlich - auf Kundenseite und hilft insbesondere im Schadensfall bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungsunternehmen.

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Q. was ist der unterschied zwischen einem versicherungsagenten, versicherungsmakler und einem versicherungsvertreter?

A. Der Versicherungsvertreter vertritt das Interesse des Versicherungsunternehmens und handelt im Auftrag von diesem. Die Produktauswahl ist auf seinen Auftraggeber (Versicherungsunternehmen) begrenzt und er steht rechtlich auf der Seite der Versicherung.

Der Versicherungsagent ist rechtlich einer Versicherung zugeordnet. Er handelt im Auftrag von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen (Mehrfachagent).

Der Versicherungsmakler handelt ausschließlich im Auftrag des Kunden und ist unabhängig von den Versicherungsunternehmen. Er steht rechtlich auf der Seite des Kunden und vertritt dessen Interessen. Der Versicherungsmakler hat ein sehr breites Know-how betreffend Produktlösungen und ein reiches Erfahrungsspektrum mit den einzelnen Versicherern.

 

Q. Warum muss ich eine maklervollmacht unterschreiben?

A. Damit ein Versicherungsmakler für Sie tätig werden und Sie beraten kann, unterzeichnen Sie eine Maklervollmacht. Diese Vollmacht legt fest, welche Erklärungen der Versicherungsmakler gegenüber Dritten - insbesondere gegenüber den Versicherungsunternehmen - als Vertreter seines Kunden wirksam abgeben kann. Sie ist sozusagen die Grundlage damit wir als Verischerungsmakler für Sie tätig werden können.

Q. ich ziehe um. welche unterlagen benötigt mein versicherungsmakler?

A. Bitte kontaktieren Sie uns sobald Sie mit den Planungen Ihres Umzugs beginnen. Bei Kauf/Eigentumserwerb einer Immobilie ist es wichtig, dass Sie bereits vor Kaufabwicklung der neuen Immobilie Kontakt mit uns aufnehmen um die notwendigen Fristen betreffend Ihrer Versicherungsverträge einhalten zu können.

Gerne ändern wir im Anschluss an Ihre Übersiedelung die Adresse bei sämtlichen Versicherungsverträgen für Sie bzw. passen den Versicherungsschutz an die neue Wohnsituation an. Die Adresse sollte auch innerhalb einer Woche nach erfolgter Ummeldung im Zulassungsschein geändert werden.

 

Q. ich habe mein bankkonto geändert. was muss ich beachten?

A. Wir benötigen neue SEPA-Mandate für alle Verträge für die ein Abbuchungsauftrag besteht. Diese lassen wir Ihnen gerne bei Bedarf zukommen. Da die Versicherungen teilweise sehr lange Vorlaufzeiten für ihre Zahlläufe haben, ist es wichtig, dass Sie uns rechtzeitig vor Kontowechsel kontaktieren bzw. in der Umstellungsphase genügend Geld auf Ihrem “alten” Konto belassen. So können unnötige und leider oft unangenehm hohe Bankrückläufergebühren vermieden werden.

 

Q. Ich habe einen schaden zu melden. was muss ich tun?

A. Bitte kontaktieren Sie uns unverzüglich, damit wir die Schadenmeldung an die Versicherung erstellen können. Die notwendigen Unterlagen variieren im Einzelfall. Grundsätzlich benötigen wir aber folgende Infos: Schadenort, Schadendatum, Beschreibung des Schadenereignisses, Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) zu geschädigten Personen, Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) des Schädigers und falls abschätzbar die ungefähre Schadenhöhe. Alle weiteren Details zur Abwicklung des Schadens besprechen wir am besten persönlich bzw. telefonisch mit Ihnen.

Gerne können Sie uns die ersten Daten zur Schadenaufnahme auch über diese Website zukommen lassen >zur Schadenmeldung

Q. ich möchte ein kfz anmelden. was muss ich tun?

In unserer Checkliste für KFZ An- und Abmeldung sind alle Unterlagen aufgelistet, die Sie für eine KFZ-Anmeldung benötigen. Um die für Ihre individuelle Situation passende Versicherungslösung zu finden, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor der Anmeldung Ihres KFZ damit wir diese gemeinsam mit Ihnen erarbeiten können.

 

Q. Wie funktioniert das bonus-malus system?

A. Das Bonus-Malus System dient zur Prämienbemessung in der KFZ-Haftpflichtversicherung, dem der Schadenverlauf des jeweiligen Versicherungsnehmers innerhalb eines bestimmten Beobachtugnszeitraumes zu Grunde liegt. Es gibt 18 Prämienstufen, wobei 0 die niedrigste und 17 die höchste Stufe ist. Bei Erstanmeldung eines KFZ beginnt der Versicherungsnehmer in der Bonus-Malus-Stufe 09, dies entspricht 100% der Haftpflicht-Versicherungsprämie. Für jeden schadenfreien Beobachtungszeitraum rückt der Versicherungsnehmer 1 Stufe in Richtung Bonus. Ist ein Schadenfall eingetreten der maluswirksam ist dann erfolgt eine Vorrückung von 3 Stufen in Richtung Malus.


Ein Lexikon über zahlreiche Versicherungsbegriffe finden Sie hier…


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